Versand- und Lieferbedingungen

Die folgenden Versand- und Lieferbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ortner-Holz GmbH, Zeller Str. 50, 4284 Tragwein (nachfolgend „Ortner-Holz“ genannt) und seinen Vertragspartnern. Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von Ortner-Holz erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Versand, Lieferung

1.1. Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Da Holz ein Naturprodukt ist, können Abweichungen, insbesondere in optischer Hinsicht, nicht ausgeschlossen werden.

1.2. Ortner-Holz liefert ausschließlich an Lieferanschriften in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Lieferungen an andere als die genannten Lieferanschriften sind gesondert zu vereinbaren.

1.3. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Paket. Teillieferungen sind zulässig.

1.4. Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben.

1.5. Die für die Versendung der Ware anfallenden Kosten variieren je nach Lieferanschrift. Die aktuellen Frachtsätze werden getrennt im Warenkorb dargestellt. Die bestellten Waren werden mit einer Spedition oder einem Paketdienst zugestellt. Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2010) ohne Abladen, Einbringen, Montage oder Aufbau.

2. Erfüllungsort, Transport und Gefahrenübergang

2.1. Als Erfüllungsort der Leistung und Gegenleistung gilt
Ortner-Holz GmbH, Zeller Str. 50, 4284 Tragwein.

2.2. Die Kosten für die Zustellung der Waren werden im
Online-Shop gesondert ausgewiesen.

2.3. Mit der Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson/das Transportunternehmen am Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen trägt der Vertragspartner.

2.4. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist Ortner-Holz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Vertragspartner hat darüber hinaus alle Mehrkosten (zB Rücktransport) zu tragen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Ortner-Holz.

4. Liefer- und Leistungsverzug

Die angegebenen Lieferzeiten und -fristen sind unverbindlich und hängen unter anderem auch von der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten ab; es können daher vom Kunden keine Ansprüche aus etwaigen Lieferzeitüberschreitungen abgeleitet werden. Ortner-Holz wird den Vertragspartner jedoch umgehend von absehbaren
Überschreitungen in Kenntnis setzen.

Stand: Jänner 2025